Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beherbergung in Serviced Apartments, Ferienhäuser & Hotelzimmer
I. Präambel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Vermietung von Serviced Apartments, Ferienhäuser und Hotelzimmer zur Beherbergung sowie für alle weiteren damit verbundenen Leistungen und Lieferungen zwischen der 111 Gröbl Wohnpark Gösting Entwicklungs GmbH, Anton-Kleinoscheg-Straße 66a, 8051 Graz (Österreich) oder der 111 Conventuring SL Calle, Acentejo 74, E-38370 La Matanza (Santa Cruz de Tenerife) (im Folgenden Beherberger), und dem jeweiligen Gast.
2. Ein Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen.
3. In den folgenden Vertragspunkten wird nur der Begriff Serviced Apartment oder Apartment erwähnt, diese Bedingungen gelten aber auch für Ferienhäuser, Hotelzimmer etc sowie alle weiteren damit verbundenen Leistungen.
II. Vertragsabschluss
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Gastes (Vertragspartner) durch den Beherberger zustande. Der Beherberger bestätigt den Vertragsabschluss schriftlich durch eine Reservierungs- oder Buchungsbestätigung.
2. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Serviced Apartment. Der Beherberger behält sich das Recht vor, dem Gast eine alternative Unterkunft gleicher oder höherer Qualität zuzuweisen, sofern dies zumutbar ist. Zumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Abweichung geringfügig ist oder sachliche Gründe, wie Unbenutzbarkeit der Räumlichkeiten, Verlängerung eines bestehenden Aufenthalts, Überbuchung oder betriebliche Erfordernisse, dies rechtfertigen.
3. Vertragspartner sind der Beherberger und der Gast. Sollte der Gast für eine dritte Person buchen, haftet er gegenüber dem Beherberger für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Gast haftet zudem für Schäden am Serviced Apartment, der Einrichtung und den allgemein zugänglichen Räumen, die durch ihn oder den von ihm aufgenommenen Dritten verursacht werden, einschließlich Schäden durch Weitergabe des Tür-Codes oder Verlust des Schlüssels.
III. Stornobedingungen & Rücktritt vom Vertrag
1. Sofern kein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, gelten die nachstehenden Stornogebühren. Bei Buchungen über Drittanbieter gelten deren Stornorichtlinien. Buchungen, die ohne Rücktrittsrecht getätigt wurden, führen bei Stornierung zur Zahlung von 100 % des Gesamtbetrages.
2. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach der gebuchten Unterkunft:
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Kaiserapartments, Hauptplatzsuiten & 111 Das Weinkitz:
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Bis 8 Tage vor Anreise: Kostenlose Stornierung
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Ab 7 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrages
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Ab 3 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrages
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111 Villa Vino:
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Bis 31 Tage vor Anreise: Kostenlose Stornierung
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Ab 30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrages
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Ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrages
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El Refugio Apartments & Villa:
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Bis 60 Tage vor Anreise: Kostenlose Stornierung
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Ab 59 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtbetrages
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Ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrages
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3. Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Gast aus unvorhersehbaren Gründen, die nicht in der Sphäre des Beherbergers liegen, nicht anreisen kann. Bitte schließen Sie aus diesem Grund eine Reiserücktrittversicherung ab.
4. Falls der Gast bis 21 Uhr des vereinbarten Ankunftstags nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
IV. Dauer der Beherbergung
1. Die reservierten Serviced Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab der übermittelten Check-In Zeit bis zur übermittelten Check-Out Zeit am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat spätestens am Anreisetag das Check-In-Formular auszufüllen und den Anweisungen Folge zu leisten.
2. Am Abreisetag ist das Serviced Apartment bis zur Check-Out-Zeit geräumt und unbeschädigt zurückzugeben. Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren müssen während ihres Aufenthalts stets von einem erwachsenen Gast beaufsichtigt werden.
3. Bei nicht fristgerechter Räumung oder Beschädigung des Apartments, haftet der Gast für die daraus resultierenden Schäden des Beherbergers wie zB den Übernachtungspreis sowie etwaiger Kosten für Ersatzunterkünfte für die Dauer der Unbrauchbarkeit sowie für die Kosten von bereitgestelltem Reinigungspersonal und zusätzlichem Reinigungsaufwand bei Verschiebung der Reinigung auf einen Sonn- oder Feiertag.
4. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Verstoß gegen das Rauchverbot im Apartment trägt der Gast sämtliche damit einhergehenden Schäden und Kosten wie zB für den zusätzlichen Reinigungsaufwand, die kausale Unbenutzbarkeit des Apartments etc.
5. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes bei einem befristeten Vertrag bleibt der volle Mietpreis geschuldet. Eine Anrechnung ersparter Kosten oder Einnahmen durch eine Weitervermietung erfolgt nur, wenn die Unterkunft vollständig ausgelastet war und das frühzeitig verlassene Apartment weitervermietet werden konnte. Der Gast trägt die Beweislast für eine solche Ersparnis.
6. Der Beherberger kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere bei erheblich störendem Verhalten des Gastes oder bei schweren Erkrankungen, die über den Beherbergungszeitraum hinausgehen.
7. Der Vertrag endet mit dem Tod des Gastes.
8. Bei höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördlichen Anordnungen, kann der Beherberger den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Schadensersatzansprüche des Gastes sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. Tierhaltung
1. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Beherbergers und gegebenenfalls gegen Gebühr in die Apartments gebracht werden.
2. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthalts ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen.
3. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch mitgebrachte Tiere verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB). Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Berherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
VI. Verlängerung des Aufenthalts
1. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung. Eine Verlängerung ist nur nach rechtzeitiger Anfrage und Zustimmung des Beherbergers möglich.
2. Wird die Abreise durch unvorhersehbare Ereignisse (zB extreme Wetterbedingungen etc) verhindert, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zur Möglichkeit der Abreise. Eine Preisreduktion erfolgt nur, wenn die angebotenen Leistungen des Beherbergers nicht vollständig genutzt werden können.
VII. Abgaben, Steuern & Währung
1. Das Entgelt versteht sich als Bruttogesamtbetrag in Euro (€) und umfasst alle gesetzlichen Steuern und Abgaben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Preise, die über Drittanbieter in anderen Währungen angegeben sind, werden vom Drittanbieter in Euro umgerechnet.
2. Zusätzliche Leistungen müssen gesondert bestellt und bezahlt werden. Der Beherberger und seine Mitarbeiter dürfen das Apartment zur Erfüllung ihrer Pflichten jederzeit betreten.
VIII. Meldepflicht & Tourismusabgabe
1. Der Gast ist verpflichtet, das Check-In-Formular oder Gästedatenblatt spätestens bei Ankunft auszufüllen und den Anweisungen des Berherbergers bzw dessen Personal zu folgen.
2. Der Gast muss sicherstellen, dass alle Mitreisenden ihrer Meldepflicht nachkommen. Für zusätzliche Personen kann ein Entgelt erhoben werden.
3. Die Meldepflicht gilt für jede im Apartment nächtigende Person.
IX. Rechte und Pflichten des Beherbergers
1. Kann eine Belastung der Kreditkarte oder eines anderen Zahlungsmittels nicht erfolgen, hat der Beherberger ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB und ein Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den eingebrachten Sachen des Gastes.
2. Dieses Recht dient zur Sicherung aller Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere auch für Nebenleistungen.
X. Rechte und Pflichten des Gastes
1. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrags erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume.
2. Der Gast hat seine Rechte gemäß der geltenden Hausordnung auszuüben.
3. Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu bezahlen.
4. Der Berherberger ist nicht verpflichtet Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmen, Gebühren etc.
5. Der Gast haftet dem Berherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen und Willen des Gastes Leistungen des Beherbergers entgegennehmen oder in Anspruch nehmen, verursachen.
XI. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
1. Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für eingebrachte Sachen des Gastes, sofern diese ihm übergeben oder an einen von ihm bestimmten Ort gebracht wurden. Die Haftung ist gemäß § 970 Abs 1 ABGB auf den gesetzlich festgelegten Betrag begrenzt.
2. Die Haftung ist darüber hinaus auf die Höhe der Haftpflichtversicherung des Beherbergers beschränkt. Eigenes Verschulden des Gastes wird berücksichtigt.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Beherberger nicht. Für Unternehmer ist auch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Indirekte Schäden und entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.
XII. Internetnutzung
1. Der Gast kann das kostenlose WLAN des Beherbergers nutzen.
2. Der Beherberger übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Geschwindigkeit des WLANs und keine Verantwortung für Virenschutz oder die Sicherheit der Datenübertragung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
3. Rechtswidrige Handlungen über das WLAN sind untersagt. Der Gast haftet für Ansprüche Dritter, die durch seine Nutzung des WLANs entstehen.
XIII. Haftungsbeschränkungen
1. Ist der Gast ein Verbraucher, ist die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen.
2. Für Unternehmer ist die Haftung des Beherbergers sowohl für leichte als auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Indirekte Schäden, immaterielle Schäden und entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden ist auf das Vertrauensinteresse begrenzt.
XIV. Kompensationsverbot
Der Gast verzichtet darauf, gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen. Bei Verbrauchern gilt dies nicht, wenn der Beherberger zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Gastes gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurde.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, und Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist der Standort der jeweiligen Unterkunft.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergers, sofern der Gast Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Es gilt österreichisches Recht, soweit nicht durch internationale oder europäische Regelungen etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Die Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.